Mattigtaler Fussballcamp 2027

Agb

Mattigtaler Fußballcamp – veranstaltet vom USV Palting, Mundenham 83, 5163 Palting

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Anmeldungen und Teilnahmen am Mattigtaler Fußballcamp (nachfolgend „Camp"), das vom USV Palting, Mundenham 83, 5163 Palting (nachfolgend „Veranstalter") durchgeführt wird. Mit der Anmeldung eines Kindes bzw. Jugendlichen (nachfolgend „Teilnehmer/in") erkennen die Erziehungsberechtigten diese AGB als verbindlich an.

2. Vertragsschluss und Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich, online über das Anmeldeformular des Veranstalters oder in sonstiger vereinbarter Form. Die Anmeldung ist verbindlich und erfolgt durch die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin. Der Vertrag über die Teilnahme kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt; es gilt die Reihenfolge des Anmeldeeingangs.

3. Teilnahmegebühr und Zahlung

Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisübersicht und ist in der Anmeldebestätigung ausgewiesen. Die Zahlung kann wahlweise im Voraus per Überweisung auf das vom Veranstalter angegebene Konto oder spätestens am ersten Camp-Tag bar vor Ort beglichen werden. Erfolgt keine Zahlung, behält sich der Veranstalter vor, die Anmeldung zu stornieren und den Platz anderweitig zu vergeben.

4. Frühbucherbonus

Bei Anmeldung und vollständigem Zahlungseingang bis einschließlich 15. Juni 2027 wird ein Frühbucherbonus in Höhe von 109,00 € gewährt. Nach diesem Stichtag eingehende Anmeldungen bzw. Zahlungen sind vom Frühbucherbonus ausgeschlossen; es gilt der reguläre Teilnahmepreis. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bzw. der Barzahlung beim Veranstalter.

5. Rücktritt / Stornierung durch die Erziehungsberechtigten

Ein Rücktritt von der Anmeldung ist jederzeit in Textform (E-Mail oder Post) gegenüber dem Veranstalter möglich. Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • Bei Rücktritt bis zum 15. Juli des jeweiligen Campjahres werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet.
  • Bei Rücktritt nach dem 15. Juli des jeweiligen Campjahres ist der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin verpflichtet, die Kosten für das bereits bestellte Trikot-/Dressenset in Höhe von 74,99 € zu tragen, unabhängig von der Rückerstattung der übrigen Teilnahmegebühr.
  • Das bestellte Dressenset kann in diesem Fall am Camp-Wochenende vor Ort abgeholt werden; ein Versand erfolgt nicht.

Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, sofern eine solche nicht bereits anderweitig besteht.

6. Absage oder Änderung des Camps durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, das Camp bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Erkrankung von Betreuungspersonal) abzusagen oder in Inhalt, Ort oder Zeitplan anzupassen. Im Fall einer vollständigen Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit den Veranstalter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

7. Foto- und Videoaufnahmen

Während des Camps werden zu Dokumentations- und Werbezwecken Foto- und Videoaufnahmen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer angefertigt. Mit der Anmeldung willigen die Erziehungsberechtigten – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ein, dass solche Aufnahmen

  • für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters (z. B. Flyer, Broschüren, Website) verwendet,
  • auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters (z. B. Instagram, Facebook) veröffentlicht,
  • sowie für Werbezwecke des Camps eingesetzt werden dürfen.

Die Einwilligung zur Anfertigung und Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen ist freiwillig und kann von den Erziehungsberechtigten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden. Ein Widerruf hat keine Auswirkung auf die Teilnahme am Camp. Erziehungsberechtigte, die keine Einwilligung erteilen möchten, können dies vor Campbeginn schriftlich mitteilen; in diesem Fall wird das jeweilige Kind bei Aufnahmen nach Möglichkeit ausgespart bzw. entsprechendes Bildmaterial nicht veröffentlicht. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung für die Nutzung der Aufnahmen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).

8. Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet die im Rahmen der Anmeldung mitgeteilten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Kontaktdaten, gesundheitsrelevante Angaben, Bildmaterial) ausschließlich zur Durchführung und Organisation des Camps sowie – im Fall erteilter Einwilligung – zu den in Ziffer 7 genannten Zwecken. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen sind der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen, die den Erziehungsberechtigten vor Anmeldung zugänglich gemacht wird.

9. Gesundheit, Verhalten und Versicherung

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Allergien, Unverträglichkeiten oder Besonderheiten des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin bei der Anmeldung anzugeben. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ist verpflichtet, den Anweisungen der Betreuerinnen und Betreuer Folge zu leisten. Bei erheblichen Verstößen gegen die Camp-Ordnung behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr vom Camp auszuschließen. Für ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) haben die Erziehungsberechtigten selbst zu sorgen.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

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